Öffentliches Recht, öffentlich-rechtliche Verträge

An der Schnittstelle zwischen öffentlichen und privaten Akteuren ist Patrick Labayle-Pabet, Inhaber eines von der Pariser Anwaltskammer ausgestellten Spezialisierungsnachweises für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Vergaberecht, für die Rechtspraxis im öffentlichen Recht zuständig. Wir arbeiten sowohl für den Staat, die Gebietskörperschaften und ihre öffentlichen Einrichtungen als auch für französische oder ausländische Privatunternehmen.

Dabei konzentriert sich unsere Tätigkeit auf das Vergaberecht und die rechtlichen Aspekte öffentlichen Grundbesitzes: öffentliche Aufträge, Konzessionen und Auslagerung öffentlicher Dienstleistungen, Partnerschaftsverträge, administrative Erbpachtverträge, komplexe Vertragsgebilde und Vereinbarungen über die Belegung öffentlichen Eigentums.

Wir werden auf unterschiedlichen Ebenen tätig:

  • Unterstützung bei der Wahl des optimalen Vertragsrahmens für die Realisierung öffentlicher Projekte.
  • Beratung für die private Finanzierung öffentlicher Projekte.
  • Unterstützung der öffentlichen Akteure oder der Bewerber bei der Organisation und Durchführung der Vergabeverfahren.
  • Prüfung von Verträgen und Partnergesellschaften des öffentlichen Sektors.
  • Begleitung bei der Erfüllung öffentlicher Verträge (Nachträge, Vertragsstrafen, Kündigung, finanzielle Erfüllung).
  • Vorprozessuale und prozessuale Maßnahmen (Eilverfahren oder Regressklagen) im Zusammenhang mit der Aufsetzung und Erfüllung verschiedener Verträge.

Was unsere Tätigkeitsbereiche anbelangt, so werden wir sowohl im Rahmen von energiebezogenen Projekten (Energiebeschaffung, lokale Verteilungskonzessionen, Auslagerung öffentlicher Dienstleistungen für Wärmeerzeugung und -verteilung, Projekte für erneuerbare Energien, Energieeffizienz von Gebäuden) als auch ganz allgemein in allen der Zuständigkeit öffentlicher Käufer unterliegenden Sektoren tätig (Abfallbehandlung, Wasser, öffentlicher Verkehr, Bauwesen, neue Technologien, Sport etc.)

Neben dem Vergaberecht deckt unsere Kanzlei alle Bereiche des Verwaltungsrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts ab.