Stadtplanung - Umweltrecht

Die Kanzlei verfügt auf dem Gebiet des Stadtplanungs- und Umweltrechts über umfangreiche Kompetenzen. Die im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit bearbeiteten Angelegenheiten erstrecken sich auf ganz unterschiedliche Bereiche: umweltrechtlich klassifizierte Anlagen (ICPE und IOTA), umweltrechtliche Genehmigungen, Pflichten im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutz, Treibhausgasemissionsrechte, Berg- und Forstrecht.

Zu den übernommenen Aufgaben gehören insbesondere:

• Begleitung der Projektträger bei der Beantragung und Sicherung der nach dem Stadtplanungs- und Umweltrecht für den Bau und Betrieb von Energieproduktionsanlagen vorgeschriebenen Genehmigungen (z.B. Ermittlung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen; Prüfung der Durchführbarkeit der Projekte anhand der baurechtlichen Unterlagen; Unterstützung sowohl bei der Vorbereitung, Einreichung und Prüfung der Genehmigungsanträge als auch bei der Bekanntmachung der erteilten Genehmigungen; Prüfung des Risikos, dass die Genehmigungen entzogen oder Rechtsmittel eingelegt werden).

• Prüfung der erteilten behördlichen Genehmigungen und Bewertung der damit verbundenen Risiken im Rahmen der Finanzierung oder des Erwerbs von Produktionsanlagen.

• Beratung der Betreiber in der Bau-, Betriebs- und Nachbetriebsphase, insbesondere in Bezug auf die Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Genehmigungen, die Vorschriftsmäßigkeit der Anlagen, die Erfüllung umweltrechtlicher Auflagen, den Rückbau und die Instandsetzung der Standorte.

• Wahrnehmung der Interessen der Mandanten in vorprozessualen Verfahren und in Streitsachen, im Falle von negativen behördlichen Bescheiden (z.B. Nichterteilung oder Entzug von Genehmigungen, Erteilung von Auflagen, behördliche Sanktionen) oder bei Beschwerden Dritter gegen erteilte behördliche Genehmigungen.