Energieregulierung

Dank ihrer Spezialisierung auf den Energiebereich, die mit der durch das französische Gesetz Nr. 2000-108 vom 10. Februar 2000 in Frankreich eingeleiteten Liberalisierung des Stromsektors einherging, verfügt die Kanzlei über umfassende Sachkenntnisse im Bereich der diesbezüglich geltenden europäischen, gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen. Paul Ravetto hat an der Seite der Betreiber alle wichtigen rechtlichen Entwicklungen zur Strukturierung des Energierechts begleitet. Dank dieser durch die Beziehungen zu den verschiedenen Akteuren und Behördenvertretern erworbenen fundierten Kenntnisse der Energiewirtschaft verfügt die Kanzlei über operative Erfahrungen, mit denen sie die Interessen ihrer Mandanten noch effizienter vertreten kann.

Vor dem Erlass von Gesetzen und anderen Rechtsbestimmungen wird die Kanzlei Ravetto Associés auf der Ebene der Behörden, der Regierung oder des Parlaments tätig, um im Interesse ihrer Mandanten bestimmte rechtliche Argumente zu definieren und in Form von Gesetzes- oder Änderungsvorschlägen vorzustellen und umzusetzen.

Unsere Kanzlei hat kürzlich auch die Vertreter mehrerer Stromerzeugungssparten in der Frage des Ausstiegs aus der Abnahmeverpflichtung begleitet. Darüber hinaus haben wir auch an der Gründung und Organisation von Verbänden alternativer Betreiber mitgewirkt.

Nach Erlass von Rechtstexten verfasst die Kanzlei regelmäßig Rechtsgutachten über die Auslegung oder Anwendung einzelner Bestimmungen auf konkrete Situationen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können dann von der Kanzlei gegenüber den Behörden oder einem Vertragspartner (Netzbetreiber, Käufer, Versorger) verteidigt oder umgesetzt werden.

Wir begleiten Betreiber auch bei der Erlangung oder Aufrechterhaltung ihres Versorger- oder Erzeugerstatus. Dazu gehören die Erstellung und Einreichung von Anmeldeformularen beim Ministerium, von Anträgen  auf Erteilung einer Genehmigung zur Lieferung von Strom oder Gas sowie die Bearbeitung von Anträgen oder Genehmigungen zur Nutzung von Wasserkraft nach dem Gesetz vom 16. Oktober 1919…

Ferner führen wir auch vorprozessuale Verhandlungen mit/vor den Regierungsbehörden und Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten.

Références