Energieverträge

Die Kanzlei Ravetto Associés setzt ihre praktische Erfahrung in den Bereichen Strom, Gas und Wärme bei einer Vielzahl von Energieverträgen ein. Dabei wird sie auf verschiedenen Ebenen tätig:

Festlegung des geeigneten vertraglichen Rahmens, insbesondere mit dem Grundeigentümer oder einer Gebietskörperschaft zur Entwicklung von Stromerzeugungsanlagen und Wärmenetzen: Erbpacht- oder Baulandpachtvertrag, staatliche Konzession etc. Bei mit Gebietskörperschaften geschlossenen Verträgen schließt die Suche nach dem geeigneten Vertragsrahmen auch die Berücksichtigung der gegebenenfalls für die Auswahl des Betreibers zu beachtenden Ausschreibungs- und Wettbewerbsregeln mit ein.

Begleitung des Vertragsprozesses: Einrichtung von Einkaufsgemeinschaften für öffentliche oder private Personen. Anwendung der Ausschreibungs- und Wettbewerbsregeln zur Auswahl eines Versorgers oder Betreibers einer Stromerzeugungsanlage. Unterstützung in den Rechtseziehungen zum Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber beim Abschluss von Anschluss- oder Netzzugangsverträgen.

Vertragsverhandlung und -erstellung: Energielieferverträge (Strom, Gas, Dampf) im Verhältniszwischen einem Erzeuger oder Versorger und einem anderen Versorger oder einem Endkunden für unterschiedliche Laufzeiten; damit verbundene Verträge (Tolling, Ziehungsrechte); EPC-Verträge, Betriebsführungsverträge (O&M, Asset Management); Verträge betreffend die Eigenschaften oder externen Effekte der Energie (Energiesparzertifikate (CEE), Kapazitätsgarantien etc.)

Vertragsauslegung. Während der Vertragserfüllung ermittelt und interpretiert die Kanzlei für ihren Mandanten bestimmte möglicherweise strittige Klauseln, bereitet die Argumentationsstruktur für die Gespräche zwischen ihrem Mandanten und seinem Vertragspartner vor und unterstützt ihn bei den diesbezüglichen Verhandlungen.

Références